©  2014 - 2018 marx elektronik GmbH
marx-elektronik GmbH
Preulstrasse 13
61273 Wehrheim
Telefon: 06081 - 92 12 00
Telefax: 06081 - 92 12 99
DUNS No. 344372144,
NCAGE: D3328
Profitieren Sie von den Vorteilen
einer Partnerschaft bei uns.
Sprechen Sie uns an, wir informie-
ren Sie gerne.
Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)
Prüfpflichten nach DIN VDE 0701-0702 / DGUV Vorschrift 3 (BGV A3)
Jeder Pkw wird spätestens nach drei Jahren vom TÜV oder anderen Prüfstellen auf seinen technischen Zustand hin untersucht. Für Fahrzeughalter
sind diese Hauptuntersuchungen selbstverständlich – schließlich geht es um die Sicherheit! In vielen Betrieben werden elektrische Anlagen und
Betriebsmittel trotz einer gesetzlichen Vorschrift dagegen nicht überprüft. Wie steht es um die Sicherheit am Arbeitsplatz und um die Verantwortung
des Unternehmers?
Ordnungswidrigkeit oder Straftat bei unterlassenen Prüfpflichten?
Die regelmäßige Überprüfung elektrischer, ortsveränderlicher Arbeitsmittel dient der Sicherheit und dem Schutz des Arbeitnehmers. Wird die Prüfung
nicht durchgeführt, ist das unter ungünstigen Umständen nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach § 26 BetrSichV. Für Straftaten
haften Geschäftsführer oder Anlagenbetreiber persönlich und mit ihrem Privatvermögen.
Risiko für Arbeitgeber
Um die bis dahin hohe Anzahl von Arbeitsunfällen zu verringern, wurde die Geräteprüfung 1973 Teil des Arbeitssicherheitsgesetzes. Jeder Arbeitgeber
hat erforderliche Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für den Einsatz geeignet sind und bei
bestimmungsgemäßer Benutzung Gesundheit und Gesundheitsschutz gewährleisten. Die Prüfung ortsveränderlicher, elektrischer Geräte muss vor der
Erstinbetriebnahme, nach der Instandsetzung, nach der Reparatur und in regelmäßigen Wiederholungsprüfungen durchgeführt werden.
Sie muss die Sichtprüfung, die Messung des Schutzleiterwiderstandes, des Isolationswiderstandes, des Schutzleiter-/Berührungsstromes sowie den
Nachweis der sicheren Trennung vom Versorgungsstromkreis (SLEV/PELV) umfassen. Die komplette Prüfung endet mit der Funktionsprüfung und
Dokumentation der Ergebnisse. Die in den Unternehmen mit der Geräteprüfung beauftragten Personen müssen über die erforderlichen
Fachkenntnisse verfügen, um die geforderte Prüfung in Abhängigkeit zur gesamten Komplexität durchführen zu können. In den Technischen Regeln
Betriebssicherheit (TRBS) 1203 werden diese Anforderungen durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit genauer
definiert.
Sprechen Sie uns an.
Achten Sie auf die nachfolgend aufgeführten Prüfsiegel.